Maibaum
Montag, den 11. Juni 2007 um 00:00 Uhr
§1 Aufstellen
Am 30.04. wird der Maibaum prächtig geschmückt aufgestellt.
§1.1 Was ist ein Maibaum
Ein Maibaum wird nicht in dem Sinne als Baum bezeichnet. Es ist ein möglichst hoher Stamm an dessen Spitze ein Maikranz hängt, welcher den Mittelpunkt des Geschehens darstellt.
§2 Stehlen
Hierin besteht der Sinn des Brauches. Eine Gemeinde A versucht der Gemeinde B den Maibaum zu stehlen, mit weitgehendster Vermeidung von Körperlicher Gewalt, um diesen erworbenen Maibaum im darauf folgenden Jahr in der eigenen Gemeinde zu stellen.
§2.1. Wann stehlen
Maibäume werden wie der Name schon sagt anfang Mai gestohlen um der Gemeinde Pech zu bringen. Genauer gesagt stiehlt man Maibäume zwischen 18Uhr am 30.04. bis 6Uhr am 01.05..
Alle Versuche vorher und nachher sind regelwiedrig und werden nicht gezählt! Die Maibäume müssen stehen und dürfen keineswegs gestohlen werden wenn sich noch nicht aufgestellt sind oder bereits wieder liegen!!
§2.2. Wie stehlen
Traditionell wird ein aufgesteller Maibaum gefällt und der Maikranz gestohlen. Variationen in der Art und Weise des stehlens sind legitim. Zu beachten ist nur das niemand absichtlich zu Schaden kommt. Der Maikranz wird am selben Abend in die Heimatgemeinde gebracht und zählt erst dort als erfolgreich gestohlen.
§3 Bewachen
Der Maibaum wird in dem gesamten Zeitraum von 18Uhr am 30.04. bis 6Uhr am 01.05. bewacht um ein stehlen durch andere Gemeinden zu verhinden.
§4 Auslösen
Ein gestohlener Maibaum kann ausgelöst werden. Dazu meldet sich die Gemeinde die den Baum entwendet hat binnen 14Tagen bei der geschädigten Gemeinde und verhandelt mit ihr um den Auslösepreis.
§4.1. Gescheitertes Auslösen
Scheitern die Verhandlungen der beiden gemeinden oder kommen nicht zu stande, so zählt der Maibaum als gestohlen. Die bestohlene Gemeinde darf nun 7 Jahre keinen eigenen Maibaum mehr stellen.
§4.2. Erfolgreiches Auslösen
§5 Polizei
Der Maibaumdiebstahl unterliegt Regeln, zu denen zumindest in Bayern ganz sicher auch gehört, dass die Polizei sehr kulant ist in der Verfolgung der "Straftat". Wer als Bestohlener die Polizei einschaltet, verstößt gegen die örtlichen Sitten und riskiert seine Ehre.

